Rechtliches


💩 Kompostierung von menschlichem Kot (Deutschland)

🔥 Wichtig: Menschlicher Kot gilt rechtlich NICHT als Bioabfall.

Er fällt nicht unter die Bioabfallverordnung, sondern unter Abfallrecht / Abwasserrecht.

Das bedeutet:

🔹 Menschlicher Kot = Abfall mit besonderen hygienischen Anforderungen

Er darf nicht einfach wie Küchenabfälle kompostiert werden.

🔹 Private Eigenkompostierung von Kot ist nicht ausdrücklich verboten,

aber sie ist nicht geregelt — und damit rechtlich eine Grauzone.

🔹 Sobald Kot „in Verkehr gebracht“ wird (z. B. als Dünger verkauft)

→ greift die Düngemittelverordnung und BioAbfV
→ und diese erlauben keine Nutzung von menschlichen Ausscheidungen.

🔹 Für gewerbliche Kompostierung von Fäkalien

→ gelten strenge Anforderungen an:

  • Hygienisierung
  • Temperaturführung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung

Diese Anforderungen sind für kleine Hersteller kaum erfüllbar.


🏡 Was ist privat erlaubt?

Eigenkompostierung im eigenen Garten ist weitgehend frei

Solange es sich um haushaltsübliche Mengen handelt und keine Belästigung entsteht.

ABER:

Menschlicher Kot ist nicht ausdrücklich eingeschlossen.

Er fällt nicht unter die „Abfälle der Anlage 1“ der Kompostverordnung.

Das heißt:

  • Du darfst privat kompostieren,
  • aber du darfst nicht ohne Weiteres menschlichen Kot als Dünger verkaufen, verschenken oder ausbringen,
  • außer es ist dein eigener Garten und du hältst Hygiene und Abstand ein.