Rechtliches
💩 Kompostierung von menschlichem Kot (Deutschland)
🔥 Wichtig: Menschlicher Kot gilt rechtlich NICHT als Bioabfall.
Er fällt nicht unter die Bioabfallverordnung, sondern unter Abfallrecht / Abwasserrecht.
Das bedeutet:
🔹 Menschlicher Kot = Abfall mit besonderen hygienischen Anforderungen
Er darf nicht einfach wie Küchenabfälle kompostiert werden.
🔹 Private Eigenkompostierung von Kot ist nicht ausdrücklich verboten,
aber sie ist nicht geregelt — und damit rechtlich eine Grauzone.
🔹 Sobald Kot „in Verkehr gebracht“ wird (z. B. als Dünger verkauft)
→ greift die Düngemittelverordnung und BioAbfV
→ und diese erlauben keine Nutzung von menschlichen Ausscheidungen.
🔹 Für gewerbliche Kompostierung von Fäkalien
→ gelten strenge Anforderungen an:
- Hygienisierung
- Temperaturführung
- Dokumentation
- Qualitätssicherung
Diese Anforderungen sind für kleine Hersteller kaum erfüllbar.
🏡 Was ist privat erlaubt?
Eigenkompostierung im eigenen Garten ist weitgehend frei
Solange es sich um haushaltsübliche Mengen handelt und keine Belästigung entsteht.
ABER:
Menschlicher Kot ist nicht ausdrücklich eingeschlossen.
Er fällt nicht unter die „Abfälle der Anlage 1“ der Kompostverordnung.
Das heißt:
- Du darfst privat kompostieren,
- aber du darfst nicht ohne Weiteres menschlichen Kot als Dünger verkaufen, verschenken oder ausbringen,
- außer es ist dein eigener Garten und du hältst Hygiene und Abstand ein.